Investment Institute
Umwelt

Neue Standards und Leitlinien helfen Investoren beim Kampf gegen das Artensterben

Im Überblick
Biodiversitätsstandards und -leitlinien liefern Informationen, wie Unternehmen mit dem Artenschutz und damit verbundenen Risiken umgehen sollten.
Wer sich an sie hält, gibt Investoren zudem mehr Informationen an die Hand, die sie in ihren Anlageprozessen berücksichtigen können.
Mit Engagement und Stewardship können Investoren Unternehmen unterstützen, ihre Pläne in die Tat umzusetzen.

Die weltweite Selbstverpflichtung, das Artensterben zu beenden und umzukehren, bekannt als das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF), hilft bei der Gestaltung und Straffung von Governance-Richtlinien sowie bei der Planung von Naturschutzmassnahmen von Unternehmen und Investoren. Nach Aussage des GBF wurde schon viel unternommen, um die Biodiversitätskrise anzugehen, aber es gibt auch noch viel zu tun. 


Unter anderem sieht die bahnbrechende Vereinbarung vor, 30% der Landmasse, der Süssgewässer und Ozeane weltweit bis 2030 unter Schutz zu stellen. Sie wurde auf der Biodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen COP15 im Jahr 2022 von 188 Ländern unterzeichnet. Das GBF enthält 23 Ziele, darunter die Berücksichtigung der Biodiversität in allen Bereichen der Gesellschaft sowie bei allen Kapitalflüssen (Ziel 14). Ausserdem sollen politische Entscheidungen gefördert werden, die Unternehmen unter anderem dazu anhalten und in die Lage versetzten, über die Risiken, Abhängigkeiten und Folgen ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Biodiversität zu berichten. 


In diesem Artikel analysieren wir die aktuellen, für Unternehmen relevantesten Entwicklungen seit Einführung des GBF und ihre Auswirkungen für Investoren. 


Neue Unternehmensberichterstattung zum Thema Natur

In letzter Zeit bemühen sich Branchen und Aufsichtsbehörden vor allem darum, Instrumente zu entwickeln, die das Thema Artenvielfalt in Strategien, Prozesse und Massnahmen integrieren. In kurzer Zeit wurde eine Reihe wichtiger Biodiversitätsstandards und -leitlinien verfasst, sowohl freiwillige als auch verpflichtende. Sie enthalten klare Angaben dazu, wie Unternehmen die Artenvielfalt schützen und mit den vom Artensterben verursachten Risiken umgehen sollten. 


Wenn sich möglichst viele Unternehmen nach diesen mehrstufigen und zusätzlichen Rahmenrichtlinien zur Integration des Themas in ihre Aktivitäten richten, dürfte es für Anleger einfacher werden, in umweltfreundliche Prozesse zu investieren. Denn dann stehen ihnen mehr Informationen zur Verfügung und sie können Unternehmensprozesse besser einschätzen.


In den letzten Jahren wurden zahlreiche Berichtsstandards und Leitlinien zur Biodiversität veröffentlicht: Dazu zählen die:

  • Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) von September 2023
  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS) von Dezember 2023
  • aktualisierte Fassung des Global Reporting Initiative (GRI) Biodiversity Standard von Januar 2024 

Alle drei zeigen Wege für die Berichterstattung über naturbezogene Themen durch Unternehmen auf. Für Unternehmen, die mehr als nur berichten wollen , können sie aber auch ein Instrument sein, Biodiversitätschancen und -risiken zu erkennen, um sie in ihr eigenes Risikomanagement und ihre Prozesse einzubinden.   

Neue Standards und Leitlinien helfen Investoren beim Kampf gegen das Artensterben
Vollständigen Artikel herunterladen (EN) (429.04 KB)

Ähnliche Artikel

Umwelt

Mehr Impact: Warum die USA Nachhaltigkeitsinvestoren eine Fülle von Chancen bieten

Umwelt

Energiemessung: Verluste und Effizienzgewinne – und ein Silberstreif am Stromhorizont

Umwelt

Einsteigen, bitte! Anlagechance nachhaltiger Tourismus und Transport

    Rechtliche Hinweise

    Die Informationen dieser Internetseite richten sich an Anleger mit Sitz in der Schweiz.

    Für die unberechtigte Nutzung der Internetseite übernimmt AXA Investment Managers Schweiz AG (AXA IM) keine Haftung.

    Diese Webseite dient ausschliesslich Werbe- und Informationszwecken. Die publizierten Informationen und Meinungsäusserungen werden ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bereitgestellt. Die in diesem Dokument von AXA IM zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Zahlen, Meinungen, Aussagen, Analysen, Prognose- und Simulationsdarstellungen, Konzepte sowie sonstigen Angaben beruhen auf unserem Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung und können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

    AXA Investment Managers Schweiz AG übernimmt keine Gewährleistung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der publizierten Informationen und Meinungsäusserungen. AXA Investment Managers Schweiz AG ist insbesondere nicht verpflichtet, nicht mehr aktuelle Informationen zu entfernen bzw. diese ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Daten von Dritten stammen, übernimmt AXA IM für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Angemessenheit dieser Daten keine Gewähr, auch wenn nur solche Daten verwendet werden, die als zuverlässig erachtet werden.

    Die Angaben auf der Internetseite der AXA Investment Managers Schweiz AG stellen weder Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch dürfen allein aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheidungen gefällt werden.  Vor jeder Investitionsentscheidung sollte eine ausführliche und an der Kundensituation ausgerichtete Beratung erfolgen.

    Die Wertentwicklung der Vergangenheit bietet keine Gewähr und ist kein Indikator für zukünftige Anlageergebnisse und/oder die zukünftige Wertentwicklung oder Rendite einer Anlage. Wert und Rendite einer Anlage können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.

    AXA Investment Managers Schweiz AG