Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)
Kontext
Als Teil dieses Aktionsplans wurde im November 2019 die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) erlassen, die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für den Finanzdienstleistungssektor festlegt. Sie gilt ab dem 10. März 2021. Ziel ist es, nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen und die Vergleichbarkeit der Offenlegungen für Endinvestoren zu verbessern und das Auftreten von Greenwashing einzudämmen.
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